Sterben nach Vorschrift – Wer bestimmt mein Lebensende?
In den letzten Jahren hat die Diskussion um die Selbstbestimmung am Lebensende in Deutschland an Intensität gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wegen Verletzung des grundrechtlich geschützte Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben für nichtig erklärt, was die Debatte um die Zulässigkeit und Regelung der Suizidhilfe neu entfachte. Trotz intensiver Diskussionen konnte der Bundestag im Juli 2023 keine Mehrheit für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe finden, wodurch weiterhin Unsicherheiten bei Betroffenen, Angehörigen und Ärzten bestehen.
Zudem ist durch die wachsenden Möglichkeiten der Medizin zur Lebensverlängerung sowohl der Einzelne als auch die Gesellschaft als Ganzen in immer stärkerem Maße mit dem Problem einer sinnvollen Therapiebegrenzung am Lebensende konfrontiert. Weil die Akzeptanz der Endlichkeit des Lebens schwindet, erwarten Betroffene und Angehörige zunehmend nach lebensverlängernden Maßnahmen, die von den Ärzten nicht mehr als medizinisch indiziert erachtet werden. Die Frage, wer hier das letzte Wort hat, wirft grundlegende Fragen zur Patientenautonomie und den ethischen Grenzen medizinischer Entscheidungen am Lebensende auf.
Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu einer Abendveranstaltung mit Prof. Dr. Helmut Frister ein, einem ausgewiesenen Experten für Medizinrecht. Er wird die aktuellen rechtlichen und ethischen Entwicklungen beleuchten und der Frage nachgehen, wer letztlich über unser Lebensende entscheidet: der Staat, die Medizin oder wir selbst?
Kosten
Beitrag pro Person: kostenlos
Rahmendaten

- Referent: Prof. Dr. Helmut Frister
Vorsitzender des Deutschen Ethikrats
Beitrag pro Person: kostenlos
Gesprächskreis
Diese Veranstaltung wird durch den Gesprächskreis "Justiz & Ethik" begleitet.
Ansprechpartner

Herr Dr. Richard Nägler
Akademieleiter
Niemannsweg 78
24105 Kiel