Möglichkeiten und Grenzen der wehrhaften Demokratie
Der demokratische Rechtsstaat versucht seinen Feinden mit Partei- und Vereinsverboten, dem Entzug der staatlichen (Teil-)Finanzierung, der Verwirkung von Grundrechten und dem Verfassungsschutz entgegenzutreten. Wie erfolgreich dies gelingt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Jedenfalls bleibt auch die wehrhafte Demokratie ein Rechtsstaat, so dass die hohen Anforderungen, die das Grundgesetz an den Einsatz des Instrumentariums der wehrhaften Demokratie stellt, nicht unterlaufen werden dürfen.
Referent: Prof. Dr. Peter M. Huber, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München, Bundesverfassungsrichter a.D. und Minister a.D.
Einführung und Moderation durch Prof. Dr. Utz Schliesky, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lorenz-von-Stein-Instituts an der CAU Kiel und Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Kosten
Rahmendaten

- ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Mitentscheider im NPD-Verbotsverfahren: Prof. Dr. Peter M. Huber
Gesprächskreis
Diese Veranstaltung wird durch den Gesprächskreis "Innenpolitik" begleitet.
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