Aktuelles zur Situation / Corona-Bestimmungen

Die Hermann Ehlers Akademie ist weiterhin für Sie geöffnet. Wir haben aufgrund der aktuellen  Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein unser Hygienekonzept überarbeitet: 

  • Unser Haus ist nur für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Testnachweis zugänglich.
  • Bei dem Eintritt in unsere Räumlichkeiten legen Gäste einen negativen Antigen-Schnelltest vor, der nicht älter als 24 Stunden ist (alternativ kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist).
  • Gäste, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit.
  • Wir überprüfen die Gültigkeit der Impfnachweise und gleichen ihn anhand Ihres Lichtbildausweises ab.
  • Im gesamten Haus ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske) Pflicht.
  • Während der Seminare muss in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, Referenten sind hiervon ausgenommen.
  • Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln des Abstandhaltens, der Hygienevorschriften und des Lüftens in den Seminarräumen und im Speisesaal.

 

Hygienekonzept

Hygienekonzept der Hermann Ehlers Akademie (HEA) sowie der Hermann-Ehlers-Stiftung (HES). Das Hygienekonzept basiert auf der Ersatzverkündung (§60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung, in Kraft ab dem 15. Januar 2022.

  1. 2-G-plus Regelung
    Veranstaltungen in der HEA/HES sind nur für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich. Ausnahmen gelten für Minderjährige, die getestet sind oder die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes  regelmäßig getestet werden.
  2. Anreise/Ankunft
    Bei der Anreise legen Gäste einen negativen Antigen-Schnelltest vor, der nicht älter als 24 Stunden ist (alternativ kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist). Teilnehmende, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit. Die Gültigkeit der Impfnachweise wird überprüft, dies geschieht bei einem digitalen Impfnachweis mittels der CovPassCheck-App sowie durch Abgleich mit dem Lichtbildausweis. 
  3. Einhaltung ausreichender Schutzabstände
    Wir empfehlen die Einhaltung des 1,5-Meter-Mindestabstandes, wenn sich unsere Gäste im Haus bewegen.
  4. Regelmäßiges Lüften
    Wir empfehlen regelmäßiges Lüften aller 20-30 Minuten in unseren Veranstaltungsräumen.
  5. Mundschutz-Pflicht
    Es gelten die bekannten Masken- und Abstandsregeln: wenn Sie sich im Haus bewegen, tragen Sie eine medizinische Schutzmaske. Alle Teilnehmer müssen während der Veranstaltung innerhalb geschlossener Räume eine medizinische oder vergleichbare Maske tragen; ausgenommen hiervon ist die jeweils vortragende Person. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies unter Vorlage eines ärztlichen oder psychotherapeutischen Attestes glaubhaft machen können, sind von der Maskenpflicht entbunden.
  6. Hygienemaßnahmen
    Zur Reinigung der Hände stehen hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung gestellt. Seminarräume, Speisesaal, Flure und öffentliche Toiletten sind mit zusätzlichen Handdesinfektionsmitteln ausgerüstet. Alle Gäste werden aufgefordert, regelmäßig die Hände zu desinfizieren. 
  7. Unterweisung und Kommunikation
    Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen wird umfassend kommuniziert (mündl. und durch Beschilderung). Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, Hust- und Niesetikette, Handhygiene) wird hingewiesen.
  8. Veranstaltungsräume und -größe
    Veranstaltungsräume, gemeinsam genutzte Oberflächen wie Türklinken und Handläufe sowie sanitäre Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Veranstaltungen in Innenräumen dürfen eine Gruppengröße über 50 Personen nicht überschreiten (Teilnehmende und Referierende).
  9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HEA/HES
    Die Mitarbeiter legen vor Arbeitsantritt einen negativen Corona-Test vor, der nicht älter als 72 Stunden ist und wiederholen dies in 24-Stunden-Abständen. Ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Mitarbeiter. Während des Arbeitseinsatzes tragen die Mitarbeiter
    einen Mund-Nasen-Schutz. Arbeitsmittel des Personals werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Mitarbeiterinnen vorgeschrieben.
  10. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
    Treten vor der Teilnahme an einer Veranstaltung Symptome einer Corona-Infektion auf, sehen Sie bitte von der Anreise ab und kontaktieren Sie einen Arzt. Treten während einer Veranstaltung Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, bleiben Sie der Veranstaltung fern, lassen Sie sich testen und informieren Sie unverzüglich Hausleitung. 

 

Stand: 24.01.2022

Ihre Ansprechpartnerin

Marcia Mimura
Frau Marcia Mimura
Geschäftsführerin
Niemannsweg, 78
24105 Kiel
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